Unser Unternehmen ist Teil des E.ON-Konzerns. In der E.ON Verfahrensordnung LkSG sind die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren bei menschenrechts- und umweltbezogenen Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu finden.
Um mögliche Gesetzes- und Regelverstöße anonym zu melden, bieten wir eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite an. Diese Dienste stehen nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern auch unseren Geschäftspartnern, deren Mitarbeiter und anderen Dritten zur Verfügung. Sie können sich vertrauensvoll an diese Hotline oder Webseite wenden.
Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von:
- Korruption,
- Betrug,
- Unterschlagung,
- Steuerhinterziehung,
- Menschenrechtsverletzungen,
- Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht,
- Insiderregeln,
- Datenschutzrecht oder
- sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.